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23c3 #20: Sie haben das Recht zu schweigen

(Bloggen vom Chaos Communication Congress)

22.45 Uhr: Sie haben das Recht zu schweigen

[Disclaimer lesen, bevor hier irgendwas rechtlich ernstnehmen]

23c3: German LawBlogger Udo Vetter

LawBlogger Udo Vetter zieht ein straffes Programm praktischer allgemeiner Hinweise zum Umgang mit der Polizei durch, wenn sie einem armen kleinen Hacker v.a. in Form einer Hausdurchsuchung auf die Pelle rücke.

Erst einmal: Dass man das Recht habe, zu schweigen, sei die Kern-Aussage des Vortrages überhaupt. (Dass man einfach das Schweigerecht ausnutzen solle, empfiehlt er ja auch auf seinem Blog immer.)

Aus welchem Grund dürfe durchsucht werden? Auch wenn der Gesetzestext etwas strengere Anforderungen stelle, in der Praxis genüge ein Anfangsverdacht; zwar wären tatsächliche Anhaltspunkte verlangt, aber im Zweifelsfall und wenn Logik oder Empirie nix fruchteten, rede man sich halt auf die "kriminalistische Erfahrung" heraus, und laut der könne bei Bedarf auch gern 2 + 2 = 5 sein. Als Begründung erlebe man auch schon einfaches Antreffen "in Begleitung eines polizeilich bekannten Straftäters"; er hat auch eine Anekdote auf Lager, wo eine Durchsuchung als angebracht erschien, weil man den zu Durchsuchenden mit einer unbeschrifteten DVD in seiner Jackentasche angetroffen habe -> Raubkopierer-Verdacht!

Anhörungsbögen, Vernehmungseinladungen usw. der Polizei, darauf zu reagieren sei niemand verpflichtet; niemand müsse bei der Polizei vorsprechen, selbst wenn "Vorladung" auf dem Briefbogen stehe; das muss man nur beim Staatsanwalt. In jedem Fall solle man erst einmal in Ruhe überlegen, anstatt einfach gleich hinzulaufen; wobei einfach nur "Aufs Beste hoffen" auch nicht einfach alle Probleme aus der Welt schaffe.

Uhrzeitlich fänden Durchsungen überlicherweise zwischen 7 und 8 Uhr vormittags statt, da könne man ja am ehesten noch die Beschuldigten antreffen, so eine Durchsuchung sei ja schließlich auch eine prima Gelegenheit, einen Beschuldigten zum Reden zu bringen. Zur Nachtzeit dürfe es keine Durchsuchungen geben; und Nachtzeit sei von April bis September als 21 bis 4 Uhr und den Rest des Jahres als 21 bis 6 Uhr definiert.

Dann zum Durchsuchungsbeschluss: Im Durchsuchungsbeschluss müsse eine Beschreibung des Tatverdachtes stehen (dumm nur, wenn da einfach "Internetkriminalität" steht); dito der Durchsuchungsumfang, Eingrenzung auf bestimmte zu durchsuchende Räume. Man habe ein Recht auf Aushändigung einer Kopie des Beschlusses; einfach sagen "Ich hätt da gern eine Kopie von, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, der Beschuldigte hat ein Recht darauf, zur Durchsuchung eine solche ausgehändigt zu bekommen."

Außerdem besteht ein Recht auf Hinzuziehung von Zeugen. Die Polizei besorgt die Hinzuziehung, man kann nicht einfach alle seine Kumpels anrufen. In Düsseldorf werden Gemeindebedienstete für sowas besorgt, doch die seien (offenbar wird in Düsseldorf sehr fleißig durchsucht) oft ausgelastet, es entstehe ein regelrechter Durchsuchungsstau. Die Polizei kann dann auch einfach die Nachbarn um Zeugenschaft fragen, muss man wissen, ob einem das nicht zu peinlich ist. Einen der Polizisten selbst indes als Zeugen durchsetzen, das sei unzulässig.

Man darf bei der Durchsuchung durchaus sich frei bewegen oder etwa telephonieren und so seinen Anwalt kontaktieren; man kann auch einfach sagen "ich muss zur Arbeit" und sich verdrücken. Wenn die Polizei Anderes behaupte: sich nicht über die eigenen Rechte desinformieren lassen. Kein Stubenarrest, keine Wartepflicht, kein Telephonierverbot.

Publikumsfrage: Muss die Polizei hinterher wieder aufräumen? Antwort: Nein!

Publikumsfrage: Darf man die Durchsuchung auf Video aufnehmen? Antwort: Wahrscheinlich nicht. Verletzte Persönlichkeitsrechte der Polizisten usw. Weiterer Publikumseinwurf: Ja aber die können doch draußen bleiben, wenn sie ihre Rechte nicht verletzt wissen wollen. Vetter scheint nicht so ganz überzeugt von der juristischen Stichhaltigkeit des Arguments, gesteht aber zu, wenn man ihnen so komme, würde man sie evtl. gewiss zumindest sehr effizient durcheinander bringen.

Diese Dinge alle nützlich, um Zeit zu schinden oder Verwirrung zu stiften; aber man solle nicht glauben, dass man die Beamten einfach so endgültig davon abbringen könne, zu dursuchen.

Publikumsfrage: Muss man ihnen überhaupt die Tür aufmachen? Antwort: Man ist in keiner Weise verpflichtet, mitzuwirken! Man muss selber keine Tür und keinen Schrank aufmachen. (Dann wird halt letztlich der Schlüsseldienst geholt oder was kaputt gemacht.)

Die könnten dann auch mal, vor einem verschlossenen Schrank stehend, fragen: Ham sie 'nen Werkzeugkasten? Wie darauf antworten? Publikums-Reinruf: "Der is' im Schrank!" Dassnatürlich gut, aber am besten solle man, wie gesagt, einfach gar nichts sagen. Sich nicht schleichend in eine Konversation reinziehen lassen.

Man kann auch sagen, man rufe erstmal den Anwalt an, bevor man reinlasse; Steuerfahnder hätten damit seltener Problem und würden sich dann auch schonmal geduldig auf die Treppe setzen, bei anderen Abteilungen sähe das anders aus.

Ach ja, Achtung! (Kleiner Sexismus:) Weibliche Polizisten seien oft besonders sorgfältig.

Dumme Idee, während der Durchsuchung Beweismittel verschwinden zu lassen; da landet man ganz fix fixiert auffem Tisch oder wegen Verdunkelungsgefahr vorm Haftrichter.

Dann kommen ein paar Publikumsfragen zum Thema Festplattenverschlüsselung (eine beginnt mit "Bei meiner letzten Hausdurchsuchung" und erhält dafür gigantischen Applaus); Festplatten, die verschlüsselt sind, wenn der Computer aus ist, da könne man das Teil doch schonmal ausschalten? Vetter: Das sei ja eigentlich keine Beweismittelvernichtung, die Daten wären ja noch da, wenn auch verschlüsselt ... Wobei es wohl noch keine verlässliche Rechtssprechung zu dieser speziellen Frage gebe. "Was machen Sie da?" "Ich fahre den PC runter, denn den wollen Sie doch gewiss mitnehmen."

Nicht einfach auf die Polizisten einlassen, sie nicht einfach willkommen heißen; drauf achten, dass man der Durchsuchung auf dem zugehörigen Formular widerspricht, notfalls auch quer über das Blatt schreiben. Wobei man nicht verpflichtet ist, irgendetwas zu unterschreiben. Man darf ein Durchsuchungsprotokoll verlangen.

Psychologischer Druck durch die Polizei bei der Dursuchung auf den Beschuldigten, der zum Reden gebracht werden soll; Überraschungseffekt der Durchsuchung; Rechtfertigungsdruck; aber auch: Rumkumpeln der Beamten (am Ende: gemeinsam während der Fußball-WM biertrinkend vorm Fernseher sitzend) und in unverdächtige Gespräche verwickeln. Nochmal: Beschuldigte haben das Recht zu schweigen. Man muss nicht mal Piep sagen. Nur Zeugen können von der Staatsanwaltschaft gezwungen werden, sich zu äußern. Vor der Staatsanwaltschaft, nicht vor der Polizei.

Nicht. Drauf. Eingehn.

Entweder man gesteht (mit oder ohne Absicht) was, dann hat man damit auch nichts gewonnen. (Zusagen der Polizei sind unwirksam.) Oder man streitet ab, dann wird man eh für einen Lügner gehalten. Also einfach gar nichts sagen.

Nun zum Thema Beschlagnahmungen:
Bei Privathaushalten: Komplettmitnahme (Anekdote: bis zum Drucker!) der Regelfall. Mit freiwilliger Herausgabe sämtlicher verlangter Beweismittel könne man evtl. einen Abbruch der Durchsuchung (-> keine "Zufallsfunde"!) bewirken. Hausdurchsuchung umfasst auch persönliche Durchsuchung, kann also auch auf Beschlagnahmung von Tascheninhalten, am Körper getragenen USB-Sticks usw. hinauslaufen.

Man muss nicht bei Entschlüsselung der eigenen Festplatten helfen, man muss keine Passwörter irgendeiner Art herausgeben ... Google sei übrigens sehr zögerlich in der Herausgabe von Passwörtern gegenüber der deutschen Strafverfolgung. (GMail dürfte diverse Account-Anmeldungen erleben diese Nacht.)

Sollte wegen Nicht-Kooperation mit U-Haft gedroht werden, solle man sich nicht beeindrucken lassen; einerseits erfordere U-Haft dringenden Tatverdacht und einigermaßen gewichtige Haftgründe (Fluchtgefahr o.ä.), andererseits wäre sie nur bis Mitternacht des Folgetages möglich; im Zweifelsfall sei sie besser als Kooperation / Machen einer Aussage, und man habe schließlich auch dann was, was man den Enkelkindern erzählen könne.

Mitnahme auf Wache zur Erkennungsdienstlichen Behandlung sei zulässig, aber auch dort muss man nicht aktiv mitwirken; man kann sich hinschleppen lassen, man muss nichts unterschreiben, man solle vor allem nicht unterschreiben, dass man dazu einverstanden sei, dass die eigenen Daten nicht gelöscht würden: Dann werde das eigene Gesicht schonmal zwischen Verbrechervisagen irgendwelchen nicht zurechnungsfähigen Zeugen / Opfern vorgelegt, die in einem fälschlich einen Übeling erkennen täten -> neuer Ärger. Wird man über das eigene Schweigerecht nicht belehrt oder über das Recht, einen Anwalt zu konsulierten, getäuscht (d.h. einem wird etwa auf der Wache untersagt, ihn anzurufen), führt das zu einem Beweisverwertungsverbot.

Auswertung / Rückgabe: Es bestehe keine besondere Rücksichtsfplicht auf wirtschaftliche Interessen der Beschlagnahme-Betroffenen; mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung / Beschwerde könne man vielleicht auch mal mit etwas Glück auf 2 Monate Dauer bis zur Rückgabe runterkommen, Regelfall sei jedoch 6 bis 9 Monate oder Dauer des Gerichtsverfahrens (= ewig).

Ein paar Straferwartungen-Erfahrungswerte:

Urheberrechtsverletzen a la Filesharing, nicht gewerblich: Ersttäter in der Regel Einstellung wegen geringer Schuld; etwas heftiger, Einstellung gegen Geldauflage.

Hackerei: Einstellung bei geringer Schuld.

Bestellbetrug: Geldstrafe, Bewährung im Wiederholungsfall.

Besitz von Kinderpornographie: Bewährung 2 Jahre, Wiederholungsfall 9 Monate Knast; KiPo wird sehr viel ernsthafter verfolgt als obige Delikte, lande als Sexualdelikt bei bestimmten anderen Staatsanwälten mit missionarischem Eifer, die darin keineswegs ein Bagatelldelikt sehen.

Beleidigung in Weblogs o.ä.: Einstellung.

Disclaimer: Das Obige ist lauter Rechtskram. Ich hab keine Ahnung von sowas und gebe es nur brüchig-erinnerungsverzerrt so wieder, wie ich es aus den Ausführungen verstanden zu haben glaube. (Wobei ich mich gerne korrigieren lasse.) Kein Anspruch auf juristische Korrektheit oder Herrn Vetters Ausführungen korrekt treffende Zitate. Im Zweifelsfall einfach die Videoaufzeichnung angucken.

Saturday December 30, 2006

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(hier war mal AdSense-Werbung, heute aber nicht mehr)

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