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25c3 #6: Festplatten schreddern

[Bloggen vom Chaos Communication Congress]

Tag 1, 18.30 Uhr

Great, kurz vor der nächsten Veranstaltung stürzt mir mein toller, seit Jahren treuer Canon-PowerShot-S60-Fotoapparat brutal auf den Boden. Das bringt seine Schaltkreise durcheinander, er entwickelt Bewusstsein und Eigensinn und macht nicht mehr das, was ich ihm mittels Tastenbefehlseingabe sage, sondern was er spontan will, so dass das Fotografieren sich erheblich erschwert. Ein paar Schnappschüsse kriege ich den Tag über mit zwanzig Mal ausprobieren pro Bild noch hin, dann gebe ich auf …

“Grundrecht auf digitale Intimsphäre”

IMG_8302

… schaue ich mir nur an, weil ich weiter etwas in die diesjährige Privacy-Ausrichtung des Congresses reinschnuppern möchte, wo ich doch morgen selbst das Thema so grundlegend zu beackern beabsichtige.

Constanze Kurz und Richter Ulf beackern das Thema Festplattenbeschlagnahmung aus juristischer, technischer und polizeipraktischer Sicht.

Am Anfang erinnern wir uns an die “Operation Himmel”, diese imposante 2008er Kinderporno-Ermittlungspleite mit irgendwie zwölftausend Verdächtigen, denen siebzehntausend Datenträger und zweihundertfünfzig PCs und Festplatten wegbeschlagnahmt wurden — praktisch ohne konkrete Ergebnisse —, und an die “Ansprechstelle Kinderpornographie”, die im selben Jahr eintausend Computer und vierundvierzigtausend Datenträger beschlagnahmt haben soll (aber das sei “nicht so wirklich verifiziert”).

Man gibt Aufklärung über die rechtliche Situation für Durchsuchungen und dass auch schon die banalste Anschuldigung reichen könne. Im Gesetzestext steht zwar irgendwo was von Verhältnismäßigkeit, die gewahrt bleiben solle, abgesichert dadurch, dass es einer richterlichen Anordnung bedürfe; aber in der Praxis sei der Richterstand so arbeitsüberlastet, dass Durchsuchungen im Minuten- bis Sekundentakt durchgewunken würden, Unterbesetzung als Verantwortung der Politik. Das zum klassischen rechtsstaatlichen Argument “Na da guckt ja vorher ein Richter rauf”, haha.

Normalerweise würden bei so einer Durchsuchung Rechner und Festplatte mitgenommen; inzwischen gehe man aber gerade in Sachen Computerkriminalität aber auch einigermaßen kenntnisreich vor, da sind Experten dran, die den RAM sichern oder das Gerät erst gar nicht runterfahren (sondern nur den Sticker ziehen; wer weiß, was in der Runterfahrroutine so passiert?); da wird durch Fachkommissariate ausgewertet. Da wird auch Outsourcing betrieben an externe Stellen für alles, was an Festplattenmengen polizeiarbeitskraftmäßig nicht zu bewältigen ist.

Dann Jura-Grundlagen-Jonglage, die Idee vom vor Durchsuchung oder Abhörung zu schätzenden “Kernbereich” des Intimen, irgendwie vage und kuschelig über Gefühlsmäßigkeit & Sexualität charakterisiert. Was hierunter falle, solle der Staat vorher prognostizieren und dann von der Durchsicht ausschließen, und zwar im Vorhinein, nicht erst über ein “Richterband”, wo der Richter sich alles anhört und dann sagt, was davon durchzugehen sei und was nicht. Im Ideal. In der Praxis ist das aber etwa bei Festplattendurchsuchung problematisch, da läuft es dann doch darauf hinaus, dass man erstmal alles durchsieht und erst nachträglich entscheidet, was man aus der kriminalistischen Erwägung ausschließen möchte, “Verwendungsverbot mit Durchsicht”.

Der gute Rat zum Schluss: Festplattenverschlüsselung bzw., mit einem hübschen Video demonstriert, eine physisch wirkungsvolle Festplattenvernichtungsmaschinerie im Haus haben und sofort die Platte reinwerfen, wenn’s mal an der Tür klingelt.

Tuesday January 6, 2009

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